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Abschluss der Ausbildung

Seit 2014 benötigt jeder Hundetrainer (auch Züchter, Hundesitter oder Betreiber einer Hundepension) eine Genehmigung nach §11 TierSchG des zuständigen Veterinäramtes. Hierfür verlangt das Veterinäramt Nachweise über die Sachkunde und Praxis

 

Unsere Lehrinhalte wurden unserem Veterinäramt zur Prüfung vorgestellt. Sie entsprechen den Anforderungen nach §11 TierSchG. Damit wirst du bestens vorbereitet sein für deine anschließende behördliche Genehmigung nach §11 TierSchG als Hundetrainer.

Wir bilden dich darüber hinaus so umfassend aus, dass du sämtliche Grundlagen erlernst, damit aus dir ein(e) hervorragende(r) Hundetrainer(in) und Unternehmer(in) werden kann.

Du erhältst (abhängig von deinen gebuchten Kursen)

  • bei bestandener Abschlussprüfung der Ausbildung Hundetrainer Sachkunde eine Urkunde über deine erfolgreiche Teilnahme.

  • eine Urkunde über deine erfolgreiche Teilnahme (bei bestandener Abschlussprüfung der Ausbildung Hundetrainer Praxis).

  • oder eine Bescheinigung über deine Praxisstunden (ohne Abschlussprüfung).

Abschluss
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